AGB

Yogisch – Eva-Maria Pohl – Pranthochstraße 7 – 86150 Augsburg

1. Preise seit 1. Juni 2024:
Offene Stunden: 12 €
Schnupperstunde: 10 €
Privatstunde: 60 Min. 80 € für 2 Personen max. (jede weitere Person plus 10 €)
Privatstunde: 90 Min. 110 € für 2 Personen max. (jede weitere Person plus 10 €)
Gebühren für geschlossene Kurse werden gesondert ausgeschrieben.

2. Krankheit:
Im Krankheitsfall muss der Teilnehmer (bei Privatunterricht) und bei festen Kursen spätestens 24 Stunden vorher absagen. Anderenfalls wird die Stunden/Kursgebühr berechnet.

3. Änderung des Kursangebotes
Ich behalte mir vor, mein Kursangebot in zumutbarer Weise zu ändern. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalte ich mir vor, die Stunde ersatzlos zu streichen. Ansprüche aus Änderungen im Kursangebot sind ausgeschlossen, die Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

4. Kann der Unterricht aus zwingenden, nicht in meinem Verantwortungsbereich fallenden Gründen nicht im Yogisch Raum stattfinden, bin ich berechtigt, den Unterricht für die Dauer der Verhinderung durch ein Online-Programm zu ersetzen.

5. Haftung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist allgemeine Gesundheit. Bei speziellen Problemen, wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, besprechen Sie Ihre Teilnahmeabsicht bitte vorher mit Ihrem Arzt. Eine Haftung meinerseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Ich hafte für eine ordnungsgemäße Funktion der von mir zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Ich hafte jedoch weder für Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernehmen ich keine Haftung.

6. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

Stand 1. Juni 2024